Vor und nach dem zweiten Weltkrieg gab es erste Bestrebungen, den Diakonat als selbständiges Amt in der Kirche wieder einzuführen. Schon vor dem zweiten Vatikanischen Konzil bildeten sich sogenannte „ Diakonatskreise“, um dieses Ziel zu erreichen. Der Durchbruch zum Ständigen Diakon kam dann vom Zweiten Vatikanischen Konzil.In der Kirchenkonstitution „Lumen gentium“ sprachen sich die Konzilsväter für die Einführung des Ständigen Diakonats aus.

Papst Paul VI. führte am 18. Juni 1967 den Ständigen Diakonat in der römischen Kirche als ein selbständiges Amt offiziell wieder ein. In der Diözese Mainz wurden im Jahr 1971 die ersten Ständigen Diakone geweiht. Bereits fünf Jahre nach dem Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils konnten somit die ersten Männer ihren pastoralen Dienst ausüben.
Derzeit sind im Bistum Mainz 120 Ständige Diakone im Dienst.

Es erklärt sich daher auch die manchmal notwendige Unterscheidung:
Wer das Priesteramt anstrebt, wird zum Diakon geweiht. Die Person ist dann ein Transitorischer Diakon.
Hingegen gibt es ein anderer Personenkreis, die ihrer Berufung im Amt des Ständigen Diakons nachgehen möchte.